1. |
Selbstverantwortung
Die Medianten treffen in eigener Sache selbständig Entscheidungen.
Die Entscheidungsbefugnis wird nicht auf Dritte
(z. B. Richter) übertragen.
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2. |
Freiwilligkeit
Die Teilnahme an der Mediation ist freiwillig und sämtliche Beteiligten
haben jederzeit das Recht, die Mediation zu beenden oder abzubrechen.
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3. |
Vertraulichkeit
Die Beteiligten verpflichten sich im Mediationsvertrag sämtliche
Informationen und Themen in der Mediation vertraulich zu behandeln
und keine Informationen nach außen zu geben.
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4. |
Informiertheit
Alle entscheidungsrelevanten Tatsachen müssen auf den Tisch.
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5. |
Allparteilichkeit
Der Mediator ist neutral. Er steht als Vermittler auf keiner Seite und
gibt allen Beteiligten gleich viel Raum. |